Die Wahl des richtigen Fensters ist ein wichtiges Thema für Bauherren und Renovierer. Ebenso wichtig für die Qualität des Fensters ist die fachgerechte Montage und damit die Abdichtung zwischen Fenster und Mauerwerk.
Das bringt viele Vorteile:
* Heizenergie-Ersparnis
* Werterhaltung des Hauses
* Höherer Wohnkomfort, gesundes Wohnklima
Feuchteschäden dauerhaft vermeiden
Bei schlecht isolierenden Abdichtungen bilden sich Wärmebrücken.
Das führt zu:
* Energieverlusten
* Feuchteschäden
* Schimmelbildung
Das kann dauerhafte Schäden der Bausubstanz bis hin zur Beeinträchtigung der Gesundheit durch Allergien zur Folge haben. Die hohen Kosten für eine nachträgliche Schadensbeseitigung können Sie sich ersparen!
Leider wird vielerorts die Fenstermontage fälschlicherweise als fachgerecht angesehen, wenn die Fugen zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk lediglich ausgeschäumt und verleistet sind. Dies ist jedoch eine mangelhafte Montage, die keineswegs fachgerecht ist, und die auch zu bemängeln ist. Es gibt nur eine fachgerechte Montage. Und die lautet: "Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik".
Das bedeutet, die Fenster sind innen dichter als außen zu montieren. Wird ein Fensterbauer, Tischler, Fenstermonteur mit dem Austausch der Fensterelemente beauftragt, egal ob nach VOB (Verdingungsordung für Bauleistungen) oder BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), so hat der Tischler/Fensterbauer, etc. die Montage ausschließlich nach den "anerkannten Regeln der Technik" zu planen und auszuführen.
Bedenken Sie, dass die Energiekosten - insbesondere für Heizung - enorm gestiegen sind. Ein Ende des Preisanstiegs ist nicht absehbar.
Daher ist auf eine fachgerechte Fenstermontage besonders zu achten!
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) und die DIN 4108-7 übertreffen die Forderungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C und Allgemeinen technischen Vereinbarungen ( VOB/C) und allgemeinen technischen Vereinbarungen (ATV ) DIN 18355 - Tischlerarbeiten - in Punkt 3.5.3 bei Weitem. Während hier pauschal die äußere wind- und schlagregendichte Ausführung vom Fenstermonteur gefordert wird, verlangen die gesetzlichen Vorschriften der EnEV und die hier zitierte DIN 4108-7 zusätzlich die innere, luftdichte Ausführung der Fensteranschlussfuge nach dem Stand der Technik.
Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4108 hat Gesetzescharakter und ist zwingend zu beachten. Dasselbe gilt für die EnEV. Da eine Ausschäumung allein keine winddichte Abdichtung darstellt ist hier eine zusätzliche, innere Dichtebene nötig um die geforderte Dichtheit zu erreichen. Genaugenommen trifft DIN 4108-7 die Aussage, dass Schäume als winddichte Absperrung nicht geeignet sind. Verlangt wird eine maximale Luftdichtheit zur Vermeidung unkontrollierter Lüftungsverluste.
Zwar wird nicht angezweifelt, dass das bloße Ausschäumen der Fugen anfangs im Neuzustand einen winddichten Anschluss geben könne. Wissenschaftliche Untersuchungen haben aber ergeben, dass dieses Ausschäumen keine dauerhafte Abdichtung gewährleistet. Unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten der hier aufeinander treffenden Materialien führen offensichtlich zu nicht vernachlässigbaren Bewegungen in den Fugen, die auf Dauer nicht von Schäumen, sondern allein durch elastische Abdichtungen kompensiert werden können. Anschlussfugen zwischen Fenster und Baukörper sind daher sorgfältig zu planen und unter Verwendung geeigneter Materialien sachgerecht auszubilden.
Nur relativ kurzer Zeit verging bis sich ein weiteres Problem herauskristallisierte: Schimmelbildung an den Laibungsflächen infolge durchfeuchteter Bauanschlussfugendämmung. Man erkannte, dass hier ebenfalls eine Dampfdichtheit der inneren Fuge zwingend notwendig ist, mit der witterungsseitigen Winddichtheit allein ist es nicht getan. Die Forderung nach einer luftdichten Schicht der inneren Anschlussfuge wurde laut.
Gemäß Energieeinsparverordnung ( EnEV) und nach DIN 4108 müssen die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, sprich Fenster, einschließlich der Fugen nach dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig ausgebildet werden. Die Wärmeschutzverordnung schreibt also luftdichtes Bauen vor.
Als Stand der Technik sind hierbei die Planungs- und Ausführungsbeispiele nach DIN 4108-7 anzusehen.
Gemäß Allgemeinen technischen Vereinbarungen (ATV ) DIN 18355 (Tischlerarbeiten) und DIN 18360 (Metallbauarbeiten) sind Fenster so einzubauen, dass der Baukörperanschluss dauerhaft schlagregendicht ist. Kann die Schlagregendichtheit des Fensteranschlusses konstruktiv nicht sichergestellt werden, ist eine äußere Abdichtung zwischen Fenster und Außenwand erforderlich. Die innere und äußere Abdichtung der Anschlussfuge ist im Vorfeld vom Auftragnehmer (Tischler/Fensterbauer) zu planen. Eine fachgerechte Planung ist unabdingbare Voraussetzung für eine fachgerechte Umsetzung bei der Ausführung.
Ein luftdichter Anschluss ist nur in Verbindung mit einem geeigneten Dichtsystem herzustellen. Um Tauwasserbildung im Anschlussbereich zu vermeiden, muss diese Abdichtung auf der warmen Seite erfolgen ( raumseitige Abdichtung). Der bauphysikalische Grundsatz "innen dichter als außen" in Bezug auf die Wasserdampfdiffusion ist sowohl im Bereich der Bauteile als auch im Bereich von Anschlussfugen zu beachten und umzusetzen.
Abdichtung im Allgemeinen
Für die 3 Montageebenen "innen", "mitte" und "außen" gelten grundsätzlich folgende Maßgaben:
* "Die innere Abdichtung trennt Raum- und Außenklima und muss dampfdiffusionsdicht ausgeführt sein.
* "Die mittlere Abdichtung zwischen Fensterrahmen und Hauswand muss vollständig mit wärmedämmendem Material ausgefüllt werden.
* "Die äußere Abdichtung dient als Wetterschutzebene und ist dauerhaft schlagregendicht und gleichzeitig dampfdiffusionsoffen auszuführen.
Materialien zur Abdichtung der 3 Montageebenen:
* "Die innere Abdichtung kann mittels dampfdichter Folie oder wie häufig im Altbau mittels dauerelastischem Material erfolgen.
* "Die mittlere Abdichtung kann entweder mittels 1-K-PU Schaum (1-Komponenten-PU Schaum) ausgefüllt werden, oder durch Stopfmaterialien wie z.B. Mineralfaserbaustoffe, Baumwollzöpfe. Diese sind beispielsweise bei allergischen Reaktionen auf PU-Schaum zu empfehlen.
* " Die äußere Abdichtung kann sowohl mittels vorkomprimiertem Dichtungsbands als auch mittels dampfdiffusionsoffener Folie erfolgen. Die Abdichtung der Fenster stellt einen wichtigen und wirksamen Schutz vor Baufolgeschäden dar. Fenster müssen nach den heutigen Richtlinien immer abgedichtet werden. Dabei gilt der Grundsatz: Innen dichter als außen.
Selbstverständlich ist die fachgerechte Montage nach den Regeln der Technik umlaufend herzustellen. Das heißt: Auch im unteren Fensterbankanschlussbereich. Hierzu kann es unter Umständen erforderlich sein, dass im Altbau die vorhandene Innenfensterbank demontiert werden muss.
Die Energieeinsparverordnung sieht im Falle einer Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Methode) eines Gebäudes einen günstigeren Ansatz für die Berechnung der Lüftungswärmeverluste vor. Daher ist zukünftig zunehmend mit Luftdichtheitsprüfungen am fertigen Gebäude zu rechnen. Anhand dieser Luftdichtheitsprüfungen wird also auch die Verarbeitungsgüte, u.a. auch des Fensteranschlusses überprüft. Undichtheiten und mangelhafte Verarbeitung können damit auch gezielt aufgespürt werden.
Fehlen die bauseitigen Voraussetzungen für die fachgerechte Befestigung und Abdichtung der einzubauenden Bauteile zum Baukörper, was der Fall ist, wenn die Fuge lediglich ausgeschäumt und verleistet wird, sollte der Ausführende schriftlich Bedenken anmelden (VOB/B § 4.1.4).
Die eingesetzten Materialien müssen für die Anschlussausbildung geeignet sein.
VOB/B § 4.1.4 Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Ebenso besagt die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) § 4.2.1 "Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen."
Wird ein Vertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geschlossen, so sind die anerkannten Regeln der Technik ebenso selbstverständlich einzuhalten!
Warum eine Montage nach anerkannten Regeln der Technik?
Was sollte man Wissen: Materialien die zum Dämmen der Fuge verwendet werden, z.B. Bauschaum oder Mineralwolle ( MiWo) müssen als "Medium" zur Dämmung gesehen werden. Diese Stoffe bewirken "Dämmung" durch die eingeschlossene Luft. Die Luft bringt die Eigenschaft des "Dämmens". Schaum oder Mineralwolle ( MiWo) sind Feuchte empfindlich und nicht winddicht. Wasser kann als gutes "Leitermedium" betrachtet werden. Tritt Feuchte ein oder wird Schaum oder MiWo vom Wind mit kalter Luft durchspült tritt ein Wärmefluß von der warmen Seite zur kalten Seite auf, die Fuge kühlt ab. Da die Fensterfuge aus Sicht der Oberflächentemperaturen leicht, mangels Erwärmung durch die Raumluft, in kritische Bereiche kommt und durch den vorgenannten Wärmefluss noch mehr abkühlt ist der Taupunkt (Tauwasserausfall) schnell erreicht. Die Montage nach anerkannter Regel der Technik isoliert das Dämm-Medium und schützt es vor Feuchte und Wind. Es bewirkt ein "stehendes Luftpolster" in der Fuge und trägt zu höheren Oberflächentemperaturen an den Fugen bei. Feuchtigkeit kann über Wasserdampf oder Schlagregen nicht eintreten.
Es gibt keine Kältebrücken! Es gibt Wärmebrücken!
Das bedeutet, nicht die kalte Luft drückt rein, sondern die warme Luft drückt raus.
Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf, als kalte Luft. Wenn warme Luft abkühlt, gibt Sie die Feuchtigkeit ab. Dringt nun warme Luft in die Isolierschicht, kühlt sie irgendwo zwischen Innenraum und dem äußeren Dichtband ab und gibt dort die Feuchtigkeit ab. Darum gilt es zu verhindern, dass die Warme Luft erst gar nicht an den PU Schaum herankommt. Weder mit Putzen noch mit Gipskartonplatten bekommt man den Fensteranschluss so dicht, dass dort keine Luft eindringt.
Werden in einem Altbau Fenster ausgetauscht, so sollte darauf geachtet werden, dass der Blendrahmen mindestens 2 cm nach außen über den Anschlag in der Laibung reicht.
Zurzeit ist in der Laibung eine Mindestdämmdicke von 2 cm erforderlich, um für eine eventuelle Fassadendämmung Zuschüsse zu bekommen.
Oft wird von einer "RAL-Montage" gesprochen.
RAL-Montage definiert "lediglich" die Mitgliedschaft und Zertifizierung in der RAL-Gütegemeinschaft im Bereich Montage von Fenstern und Haustüren. Mitgliedsbetriebe in der Gütegemeinschaft unterwerfen sich bestimmten Regeln und eventuellen Überprüfungen. Die Forderungen einer RAL-Montage entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit definierten Mindestanforderungen. RAL-Montage ist keine "besondere" Montageart. Alle Betriebe, also auch die, die der Gütergemeinschaft nicht angehören haben nach den anerkannten Regeln der Technik zu montieren.
Die Grundlage bilden die EnEV, DIN 4108, VOB/C und weitere Regelwerke.
Die Regeln sind im Neubau, wie im Altbau einzuhalten.
Stand: Mai 2008
Alle unsere Vertriebspartner, Monteure und Fensterlieferanten arbeiten nach diesen Grundlagen. Für weitere Informationen können Sie sich mit uns unter 0173 - 8136217 in Verbindung setzen.